Samstag, 17. Dezember 2016

Rauchmelder: Dein Spion im Schlafzimmer


Wie dreist die Firma ist
Wenn man Spion und Rauchmelder in Suchmaschinen eingibt kommt man auf sehr unglaubliche Kaufangebote!  So dreist lebt es sich als Personal einer Firma. Die Video und Audio Aufnahmen Deines Schlafzimmers werden sicherlich meistbietend verhökert. 

n-tv BerichteteMieter klagt in Karlsruhe gegen Spion-Rauchmelder

Ein Rauchmelder mit Sprachaufnahmefunktion? Nicht in Ordnung, findet ein Mieter aus Köln. (Symbolbild)

Ein Rauchmelder mit Sprachaufnahmefunktion? Nicht in Ordnung, findet ein Mieter aus Köln. (Symbolbild)(Foto: dpa)
Spione in den eigenen vier Wänden? Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob Mieter den Einbau von datensammelnden Funk-Rauchmeldern in ihrer Wohnung dulden müssen. Geklagt hat ein Mieter aus Köln. Er wehrt sich dagegen, dass seine Wohnungsbaugesellschaft solche Geräte im Flur sowie in Wohn-und Schlafzimmer installieren lassen will.
  • "Der Einbau eines solchen High-Tech-Geräts verstößt gegen seine Grundrechte wie dem auf Unverletzlichkeit der Wohnung", sagt der Anwalt des Mieters.
  • Das Gerät misst demnach nicht nur möglichen Rauch in der Wohnung. Es kann mittels Funk und Ultraschall sein Umfeld überwachen. Die Daten würden gespeichert und könnten weitergegeben werden. Die Geräte könnten auch Bewegungsprofile erstellen oder Gespräche aufnehmen.
Bis Ende 2016 müssen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Und wer hätte das gedacht heise-online schreibt

Kein Erfolg in Karlsruhe: Mieter muss Funk-Rauchmelder dulden

Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage eines Kölners ab, der sich gegen die Installation eines Funk-Rauchmelders wehren wollte. Der Mann fürchtete um seine Privatsphäre.
Ein Mieter aus Köln, der aus Sorge um persönliche Daten keine Funk-Rauchmelder in seiner Wohnung dulden will, ist mit seiner Verfassungsklage gescheitert. Der Mann berufe sich letztlich nur darauf, dass die Geräte aus seiner Sicht manipuliert werden könnten, befanden die Karlsruher Richter. Mangels Aussicht auf Erfolg nahmen sie die Klage gar nicht erst zur Entscheidung an. Der Beschluss vom 8. Dezember wurde jetzt veröffentlicht.
Die Wohnungsbaugesellschaft will das Modell einbauen, weil es sich aus der Ferne warten lässt. Das Gerät prüft über Ultraschall, ob seine Umgebung unverstellt ist, und funkt einmal im Monat einem Datensammler im Hausflur Informationen, etwa zum Batteriestand. Bewegungsprofile erstellen und Gespräche aufzeichnen, wie der Kläger behauptet hatte, können die Geräte nach Herstellerangaben nicht. Mit seiner Klage war er bereits beim Amtsgericht und dem Landgericht Köln gescheitert. 
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