Dienstag, 3. September 2019

Impfpflicht ab März 2020 - wie kann ich meinen freien Willen umsetzen?


Es gibt Gesetze in verschiedenen Hirarchien der Welten.

Als Seele unterstehst du den kosmischen Gesetzmäßigkeiten, unter denen auch der FREIE WILLE fällt.

Als Personal einer Firma unterliegst du den freiheitlich demokratischen Grundrechten, die einzig von den Machtgewaltigen durch Weisung diktiert werden.

Wenn ein Mastviehbetrieb seinen Impfungen nicht nachkommt, wird der Betrieb vom Veterinär Zwangsgeschlossen.

Wenn die Politiker die Impfungen der Schlafschäfchen nicht umsetzen wird ihr Mastbestrieb von den Oberherren zwangsgeschlossen.

Daher sind die Politiker, die scheinbar die Entscheidungen treffen, lediglich diejenigen die die Beschlüsse umsetzen und den Schlafschäfchen mitteilen müssen.

Wenn es den FREIEN WILLEN tatsächlich gibt und die Wirksamkeit in der Seelenebene maximal berücksichtigt wird, dann gibt es auch nur in dieser Identifikationsebene den Lösungsweg für die Impfpflicht.

AHANKAR zeige mir JETZT, HIER den Zustand eines impffreien  Lebens.

Auf der Identitätsebene dener Person wirst du hier nur im Rahmen der Machtgewalt und der Kompromisse eine Lösung finden können.
Das heisst du wirst im Schlimmsten Fall eine Dir geeignetere Arbeit finden, oder Bußgelder bezahlen, damit du vor dern HERRN buße tun kannst.
Dem Herrn des Lichts
Dem Lichtträger

Wie sonst soll er seine Schäfchen denn ins Licht führen, wenn die Sonne ihn irre führt und die Zirbeldrüse einwandfrei funktioniert, die Photorezeptoren das innere Licht generieren und der Lichttunnel nach inkarnatorisch unattraktiv wird?

Hans Tolzin schreibt dazu.

Mit den verfügbaren Masernimpfstoffen ist eine Herdenimmunität aus einem ganz einfachen Grund niemals erreichbar. Doch Jens Spahn kümmert das nicht: Augen zu und durch!
Dass die Erreichung der sogenannten Herdenimmunität oder gar die Ausrottung der Masern mit den verfügbaren Impfstoffen gar nicht möglich ist, auch nicht über eine gesetzliche Impfpflicht, kann jeder medizinische Laie, der die Grundrechenarten beherrscht, nachvollziehen.
Denn das zentrale Problem der Herdenimmunität sind nicht die Ungeimpften, sondern die Impfversager, also jene Geimpfte, die keinen Antikörpertiter entwickeln.
Doch die Losung von Gesundheitsminister Jens Spahn lautet: „Augen zu und durch!“ – selbst wenn dabei unsere Grundrechte mit Füßen getreten werden.



Masern-Impfpflicht: Das sind die neuen Regelungen

Die Bundesregierung hat die Impfpflicht gegen Masern beschlossen. Unter anderem Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen müssen sich künftig impfen lassen. Die neuen Regelungen im Detail.


Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die gesetzliche Masern-Impfpflicht. Bei Kindern gibt es künftig so gut wie keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind. Die Regelungen im Einzelnen:

Ab wann gilt die Masern-Impfpflicht und für wen? 

Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen "Gemeinschaftseinrichtungen". Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam - also kontraindiziert - ist, ist von der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.

Das Robert Bosch Institut schreibt dazu:
Quelle
Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen (Ausnahme: postexpositionelle Impfung) stellen eine Kontraindikation für Impfungen dar. Unerwünschte Arzneimittelreaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sind bis zur Klärung der Ursache ebenfalls eine Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff. Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs können ebenso Impfhindernisse darstellen. Während einer Schwangerschaft sind nur dringend indizierte Impfungen durchzuführen. Für Patienten mit Immundefizienz ist vor Impfung mit einem Lebendimpfstoff der behandelnde Arzt zu konsultieren.
Stand: 14.12.2012

Was passiert denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten?

Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2500 Euro verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten.

Wie weise ich die Masern-Impfung oder Immunität nach? 

Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann auch einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatte man entweder schon Masern und ist somit immun oder man ist bereits geimpft. Im Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber noch einmal impfen lassen, rät die Ständige Impfkommission (STIKO). Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen Erwachsenen große Impflücken.

Muss ich mit meinem Kind für die Impfung in eine Kinderarztpraxis? 

Nein. Die Impfung soll künftig bei allen Ärzten außer Zahnärzten möglich sein.

Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?

Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1000 Erkrankten gebe es einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE - wer im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet.