Mittwoch, 17. Juni 2015

Urteil in Tübingen GEZ ist in Unternehmen


Ein Unternehmen bescheinigt einem Unternehmen das es ein Unternehmen ist.
Präzedenzfall Tübingen

Ein Scheinstaat treibt Propaganda, das Regime muss Kriege gegen andere Staaten und die eigene Bevölkerung führen und das Sklavenvolk soll selber für die eigene Gehirnwäsche bezahlen.

Im Westen schneiden die Machthabenden den Menschen die Köpfe mit Watte ab

Nunja das ist ja nichts neues. 

Nun ist ein Urteil in Tübingen gefällt worden, das feststellt.

LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16
30
b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.
Also ist eine Rundfunkanstalt keine Behörde sondern ein Unternehmen.
Daraus ergibt sich klar, dass sie keine Amtshilfe bei Behörden stellen kann.
Alle Vollstreckungsmaßnahmen sind belegbar damit gesetzwidrig.
Die GEZ müsste den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen.
doch dazu fehlt jede Rechtsgrundlage, denn auch sogenannte Bescheide können von einem Unternehmen nicht erteilt werden.
Absatz 10, 11, 26, 28,29, 30 dort sind die entscheidenden Argumente einer Vollstreckungsabwehr.
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Das Urteil auf dem Justiz-Portal 
Komplettes Urteil als PDF hier herunterzuladen