Sonntag, 21. April 2013

Ist das Finanzamt eine Firma?


 
Meine Einkommenssteuererklärung für 2012 hat mich glattweg 3 Tage gekostet (leider etwas komplex dieses Jahr...). Oder nennen wir es lieber Brav-Nackt-Auszieh-Steuer-Zurückbettel-Gnadengesuchs-Antrag (BNASZGA - alles hat in diesem System eine eindeutige Codierung - also vergeben wir auch eine). Meine BNASZGA werde ich also demnächst via ELSTER einreichen. Bei "ELSTER" denke ich an diverse Fabeln, z.B. vom "Fuchs und der Elster" (wo die Elster dem Fuchs durch schlaue Argumentation beweist, dass sein Schwanz sein fünfter Fuß ist) oder "Die Elster und der Uhu" - Elstern stehen häufig für sinnentleerte Geschwätzigkeit. Also wenn ich an deren Buchstabeninvasion denke - ja, gut gewählt. Aber der erste Gedanke ist wohl der an die "diebische Elster", die allen Glitzerkram klaut. Elstern sind ja auch Nesträuber. Da hört der Spaß aber auf!

Wie so oft im Leben, stoße ich gerade jetzt zufällig auf die Tatsache, dass ich meine BNASZGA wohl bei einer Firma einreichen werde! Ja, wirklich! Also zumindest bei der D&B Deutschland GmbH, die eine globale Unternehmensdatenbank mit der Abk. UPIK führt, ist das Finanzamt Tübingen als Firma gelistet, unter der D-U-N-S® Nummer 331318977. Hä? Hab ich was verpasst? Der Tätigkeitsschwerpunkt ist SIC-Code 9311. Das stinkt so dermaßen zum Himmel, dass man wohl einen Ozean voll 4711 bräuchte, um das noch zu übertünchen.

Na gut, lesen wir bissel HGB:
HGB §17 (1): "Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt."
Ist das die Definition des Begriffs "Firma"? Bggfk! (bitte ggf. korrigieren) Dann gibt es nur eine Definition für einen Kaufmann.
HGB §1 (1): "Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt."
Ok, also führt die deutsche Finanzverwaltung ein Handelsgewerbe. Bggfk.
HGB §1 (2): "Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, ..."
Ok, und was ist ein Gewerbebetrieb? Keine Definition hier (Bggfk). Laut Wikipedia ist ein Gewerbe "grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit..., die ... auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird." Soso... Wobei die Gewinnerzielungsabsicht gern als "innere Tatsache" angenommen wird, wo normale Leute allerhand Probleme haben das Gegenteil zu beweisen.
HGB §5: "Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei."
Hm. Und dieses UPIK ist kein Handelsregister, stimmts? Dachte ich mir's fast ... Kein "Offizielles" jedenfalls. Aber was ist hier schon offiziell...
HGB §8: "(1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt. (2) Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung 'Handelsregister' in den Verkehr gebracht werden."
O.g. Register hat gar keinen wirklichen Namen und schon gar nicht "Handelsregister", sondern nur die Abk. "UPIK". Ok, heißt das jetzt im Umkehrschluss, dass jeder das Finanzamt ungestraft "Firma" nennen darf? Gut, wenn die Leute bei der D&B Deutschland GmbH das können, dann mache ich das ab jetzt auch.